06.04.2026 10:39
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Johannis de Boor (16??-16??)

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               Johannis
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          Jacob

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  Johannis de Boor * ??.??.16?? in ?, † ??.??.16?? in Vevey (Schweiz) im damaligen Berner Gebiet (heute im Kanton Waadt, Schweiz).

Über Johannis de Boor (auch de Boir) ist bislang nur sehr wenig bekannt. Die einzigen Informationen stammen aus einem Kirchenbuch (KB) anlässlich der Eheschließung seines Sohnes Jacob im Jahr 1673[1].

Der Umstand, dass der Sohn Jacob im KB als „auß dem Stift Bern, in der Schweiz, bürtig" oder wie beim Vater „von Vevey im Berner gebieth [...], gewesenen Bürgers daselbsten..." bezeichnet wird, bedeutet nicht zwingend im Sinne von „geboren in", sondern meint im allgemeinen die Herkunft oder das Heimatrecht einer Person. Die Mobilität war gering und so fielen Geburtsort und Heimatort oft zusammen, dennoch bezeichnete „bürtig" primär das „stammen von". Jemand konnte also als „aus dem Stift Bern" bezeichnet werden, auch wenn er in einem kleinen Dorf lebte, das rechtlich zum Stift gehörte und somit zum Berner Herrschaftsgebiet.

So ist auch zu erklären, dass weder die Geburt noch eine Heirat des Johannis in den Kirchenbüchern von Vevey[2] verzeichnet sind. Möglicherweise gibt es eine familiäre Verbindung zu Claude Du Bor, der dort 1651 heiratet. Ein 1639 bei seiner Heriat aufgeführter Jacques (anstatt Jean = Johannis/es) du Bois, der ein Jahr später ein Kind ebenfalls mit dem Namen Jacques taufen lässt, kommt wegen das abweichenden Namens (alle bekannten Namensvarianten der Familie enden im mit einem „r") wohl nicht als Vorfahre in Frage. Und da die Einwanderungswellen protestantischen Glaubensflüchtlinge aus Frankreich, die Hugenotten, erst nach der Aufhebung des Ediktes von Nantes (1685) erfolgten, scheint Johannis ursprünglich aus einem anderen Teil des Berner Herrschaftsgebiets zu stammen und erst nach seiner Heirat und Geburt des Kindes Jacob nach Vevey gezogen zu sein.

Dem Hinweis im Kirchenbuch (KB) über Johannis, er sei in Vevey „gewesenen Bürgers daselbsten..." entnehmen wir, dass er bei der Heirat des Sohnes 1673 bereits verstorben war und er das dortige Bürgerrecht besaß. Er war zuvor also nicht auf der Durchreise, sondern übte einen Beruf aus und hatte vermutlich Grundbesitz. Da die die reformierten Kirchen die Toten erst ab dem 18. Jahrhundert im KB notierten, wird das exakte Todesdatum warhrscheinlich nicht mehr zu ermitteln sein.
 
 
 
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[1] Pfarrkirche Bonames, Tauf-, Trauungs- und Beerdigungsverzeichnisse; Band 151 (1662-1733), S. 267.
[2] Archives cantonales vaudoises | Répertoire d'état-civil | Registre Baptistaiere 1613-1688 | Registre des Mariages 1613-1676 | Vevey. Eb 132/1.



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