19.05.2022 08:50
Banner
 
 
Hans Otto de Boor (1886-1956)

      Albert
de Boor
1852-1945
oo Emma
Mommsen
1857-1943
     
        |        
       Hans Adolf

1882-1954
Hermann

1883-1883
Friedrich

1884-1898
Hans Otto
de Boor

1886-1956
oo Hertha
John
1893-1962
Elisabeth

1889-1970
    
          |      
        Sigrid

1915-2008
Ragnheidur

1917-2016
Frauke

1928-1945


 
Hans Otto de Boor, * 09.09.1886 in Schleswig, † 10.02.1956 in Göttingen. Professor Dr. jur., Rechts- wissenschaftler. Sohn des Archivdirektors Dr. Albert de Boor und der Emma, geb. Mommsen (T. des Tycho Mommsen).


Nach der Dorfschule besuchte Otto de Boor ab Ostern 1895 das Domgymnasium zu Schleswig, das er 1904 mit dem Zeugnis der Reife verließ.[1] Anschließend widmete er sich zunächst geschichtlichen und philosophischen Studien, die ihn an die Universität Grenoble, Heidelberg (WS 1904), München (SS 1906) und schließlich an die Friedrich-Wilhelms-Universität zu Berlin (WH 1906/07) führten. Ostern 1907 folgte er seinem älteren Bruder, trat zum juristischem Studium über und besuchte die Vorlesungen in Heidelberg (SS 1907), München (WS 1907/08), Göttingen (SS 1908) und im Winterhalbjahr 1908/09 wieder in Berlin.[2]
Nach der ersten juristischen Staatsprüfung wurde er im August 1910 zum Referendar im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt ernannt und an das Kgl. Amtsgericht zu Idstein überwiesen. Im folgenden Frühjahr wurde Otto de Boor in Heidelberg mit der von Friedrich Endemann betreuten Arbeit „Das Recht der Anlagen auf der Grenze, insbesondere der Grenzmauern, nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch" zum Doktor der Rechte promoviert.[3]
Während seiner Referendarzeit in Wiesbaden heiratete er im März 1914 Hertha John, Tochter des bereits verstorbenen Gutsbesitzers Hermann John und diente anschließend für ein Jahr als Kriegsfreiwilliger. Nachdem er 1915 die notwendige praktische Ausbildung und die Große Staatsprüfung bestanden hatte, erfolgte am Oberlandesgericht Frankfurt die Ernennung zum Gerichtsassessor.[4]  


Im Oktober 1916 habilitierte er sich bei Georg Frommhold an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät Greifswald mit der Arbeit Urheberrecht und Verlagsrecht. Ein Beitrag zur Theorie der ausschliesslichen Rechte"[5] und nahm dort im Wintersemester 1916/17 als Privatdozent seine Vorlesungstätigkeit auf. Nach der Beauftragung durch die Universität Göttingen, hielt er an der dortigen Fakultät seit dem SS 1917 Vorlesungen zum Römischen- und Bürgerlichen Recht - meist Erbrecht, Familienrecht, Sachenrecht aber auch Urheber- und Erfinderrecht.[6] 1919 folgte schließlich die Umhabililtation nach Göttingen.

1921 folgte er dem Ruf der Universität Frankfurt und übernahm in der Nachfolge von Prof. Dr. Levy einen Lehrstuhl für Römisches und Bürgerliches Recht.
Nach dem Weggang von Prof. Max Pagenstecher verlieh man das im Dez. 1927 freigewordene planmäßige Ordinariat für Bürgerliches Recht und Zivilprozeßrecht an de Boor.

De Boor war der letzte freigewählte Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät. Er bekleidete das Amt seit Oktober 1930 bis er durch die politischen Säuberungen an der Universität im Nov. 1933 durch Friedrich Klausing ersetzt wurde. Am 05. Dez. wurde er zudem von der Mitleitung des Instituts für Rechtstatsachenforschung und angewandtes Wirtschaftsrecht entbunden, die ebenfalls F. Klausing übernahm. Nachdem immer mehr Lehrbeauftragte ihrer Ämter enthoben wurden, traf dies auch den Kreis reformwilliger Kollegen um Prof. Franz Beyerle, zu dem u.a. de Boor, von Hippel und der Historiker Kurt Rheindorf gehörten. Als Rheindorf im Frühjahr 1933 die Lehrbefugnis entzogen wurde und nach seiner Entlassung aus der Schutzhaft ein Aufenthaltsverbot für die Stadt Frankfurt erhielt, hatten nur noch wenige den Mut sich dem Treiben der Nationalsozialisten entgegenzustellen.
[7] [8] 

Zum 1. Mai 1934 erfolgte schließlich die Versetzung in die Rechts- und Staatswissenschaftliche Fakultät der Universität Greifswald.
[9] Die Professur für Bürgerliches Recht und Zivilprozessrecht trat Otto de Boor jedoch nicht an. Zum endgültigen Bruch kam es, als er nach seiner Beurlaubung nicht zu der erneut angesetzten Beamtenvereidigung in der Universität erschien.[10] Rund ein Woche später, zum 01. Oktober 1934, erfolgte die Versetzung an die Universität Marburg.
Rund ein Jahr später (Nov. 1935) übernahm H. O. de Boor einen Lehrstuhl für Deutsches Bürgerliches Recht, Zivilprozess, Recht des geistigen Schaffens und Rechtsvergleichung an der Juristenfakultät in Leipzig.[11]

Während des Krieges konnte der Unterricht an der Universität nur eingeschränkt aufrechterhalten werden, zudem wurde die Fakultät infolge eines Bombenangriffs 1943 zerstört und der Lehrbetrieb im Jahr darauf gänzlich eingestellt. Seit 1944 bemühte sich de Boor Leipzig zu verlassen, Berufungen nach Berlin und Breslau zerschlugen sich jedoch.
In der Nachkriegszeit organisierte er als Dekan[12] die Wiedereröffnung der juristischen Fakultät, die unter einem erheblichen Mangel an Lehrkräften litt, da diese entweder bereits verhaftet oder als politisch belastet galten.[13]
Nach und nach setzte nun die SED ihren Führungsanspruch an der Universität durch und „Professoren, die andere Auffassungen vertraten und die sich nicht schon wieder gleichschalten lassen wollten, gerieten unter politischen Druck."[14] In der Folge verließen viele von ihnen Leipzig, darunter de Boor, der 1949 von Markkleeberg nach Göttingen übersiedelte. 

Ab dem Wintersemester 1950/51 hielt er Vorlesungen an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Göttingen, wo er sich seit seiner im April 1955 erfolgten Emeritierung bis zur Berufung eines Nachfolgers noch selbst vertrat.
Wer ihn näher kannte, fand einen Mensch mit großer persönlicher Bescheidenheit, ungewöhnlicher Lauterkeit und einem unbestechlichen Gerechtigkeitssinn.
 
„Ein guter Jurist kann nur werden, wer sich gewöhnt, von rechtlichen Fragestellungen aus ins wirkliche Leben hineinzusehen."
                                                                                     Hans Otto de Boor
 
Otto de Boor war seit 1948 Mitglied Sächsischen Akademie der Wissenschaften zu Leipzig und seit 1949 ordentliches Mitglied der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin und gilt als einer der bedeutendsten Zivilprozess- und Urheberrechtler seiner Zeit.
 
 
 
________

[1] Jahresbericht über die Königliche Domschule (Gymnasium mit Realschule und Vorschule) zu Schleswig, 1904.
[2] Amtliche Verzeichnisse des Personals und der Studierenden der Universitäten Heidelberg, München Berlin und Göttingen.
[3] Verzeichnis der an der Universität Heidelberg vom 23. November 1910 bis 22. November 1911 Promovierten.
[4] Sachakte im Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde. Signatur: R 4901/13259 (Hochschullehrerkartei des Reichsministerium für Wissenschaft, Erziehung und Volksbildung).
[5] Sachakte Prof. Dr. Hans Otto de Boor im Universitätsarchiv Frankfurt (UAF), Abt. 4 Nr. 1076, Bl. 10V.
[6] Amtliches Namen-Verzeichnis der Georg-August-Universität zu Göttingen, bzw. Verzeichnis der Vorlesungen der Jahre 1917 bis 1921.
[7] „Während Professoren wie Franz Beyerle und Hans Otto de Boor sich rückhaltlos für die Verfolgten einsetzten und dabei erhebliche Zivilcourage zeigten, bekannten sich andere [...] nunmehr offen zu ihrem gewiss schon vorher vorhanden gewesenen Antisemitismus und scheuten auch vor aktiver Beteiligung an der Hetze gegen ihre Fakultätskollegen nicht zurück." In: Diestelkamp, Kurzer Abriss der Fakultät des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Johann Wolfgang Goethe-Universität zu Frankfurt am Main bis zum Ende des 20. Jahrhunderts, Arbeitspapier des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Goethe-Universität Frankfurt/M. Nr. 7/2015, Rn.
[8] De Boor gewährte Rheindorf nach seiner Entlassung aus der Schutzhaft und dem verfügten Aufenthaltsverbot in Frankfurt Unterkunft in seinem Feriendomizil. Vgl. Schleswiger Nachrichten vom 08.01.2013: Hans Otto de Boor - „Nazi-Gegner und brillanter Jurist." Aus der Reihe Schleswiger Köpfe von Bernd Philipsen.
[9] Universitätsarchiv Frankfurt (UAF). Abt. 4 Nr. 1076, Bl. 8r. Die Versetzung erfolgte mit Verweis auf das Gesetzt zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums.
[10] Dito (UAF) Abt. 4 Nr. 1076 9r. Mit Schreiben vom 22.09.1934 ermahnt Walter Platzhoff, Direktor der Universität Frankfurt, de Boor dringend der Anordnung zur Vereidigung Folge zu leisten.
[11] Professorenkatalog der Universität Leipzig / Catalogus Professorum Lipsiensium, Herausgegeben vom Lehrstuhl für Neuere und Neueste Geschichte,   Historisches Seminar der Universität Leipzig.
[12] H. O. de Boor war 1944/45 und mit Unterbrechung erneut 1946 und 1947 Dekan der Leipziger Juristenfakultät. 
[13] Ein Gutachten des NS-Dozentenbundes vom 27.08.1942 (Bundesarchiv: BArch NS 15/122) attestierte u.a.: „Politisch ist de Boor bisher wenig hervorgetreten."
[14] Krause, Konrad: Alma mater Lipsiensis - Geschichte der Universität Leipzig von 1409 bis zur Gegenwart, 2003.



navigation
 
© Ulrich A. de Boor 2015