10.07.2016 12:00
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Die Hanauer Mühle in der Hayngasse 1678-1724

 
Ausschnitt aus dem Plan der Stadt Hanau, 1794Der Hanauer Bürger Matthias (auch Mathieu, Matheus) Hestermann (1652-1716), der einer wallonischen Familie entstammte, erhielt am 20. August des Jahres 1678 die Genehmigung zur Erbauung einer Walkmühle. Diese wasserbetriebene Mühle errichtete er östlich des Schlosses an einem Kanal, der von dem Fluss Kinzig gespeist wurde. Hestermann, der später in Hessen als Unternehmer fungierte und an verschiedenen Orten (Ziegenhein, Treysa und in der Umgebung von Kassel) Mühlen und Manufakturen errichtete[1], behielt die Hanauer Walkmühle einige Jahre und verkaufte sie ... Anno 1699 den 21 t 7bris, an seinen Schwager Frantz Pardicken [...] des Raths der alhiesigen Neustadt Hanau."[2]


            (Meister Peter de Boor Walker in d. Haingaßen alhier)

Foto des ehemaligen Standortes der MühleUnser Vorfahre Peter arbeitete in dieser Zeit vermutlich schon als Walkmüller auf der Mühle. Als er 1700 Johanna Maria Gruber heiratet und im selben Jahr seine Tochter Sara taufen lässt, ist es die Tochter seines Arbeitgebers, die mit ihrem Namen Pate steht. Frantz (Francois) Pardick (auch Bardick oder Pardicq) (1642-1707) war als Kaufmann und Ratsherr der Neustadt ein angesehener Mann, der seit 1680 in zweiter Ehe mit Elisabeth Varlut verheiratet war.

Kurz vor seinem Tode verkauft er die Mühle an den Meister Peter de Boor Walker in d. Haingaßen alhier...".[2] Zusammen mit seiner Ehefrau wird er am 27. August 1706 Eigentümer der Walkmühle zu einem Preis von 1500 Gulden - daran hat Er alßbalt zahlt fl 400 - die restirente fl 1100 - bleiben auf dati Mühl zur erste Hypothek stehen...".[2]
Da die Eheleute aber die jährliche Interessen [Zins des geliehenen Kapitals] mit dieser condition daß Er alle Jahr ein Hundert Gulden an Kaufschilling ablegen solle", an die Kinder des Verstorbenen nicht einhalten, nimmt der Vormund der Waisen Johann (Jean) Daniel Varlut (1646-1715) einen Advokaten zu Hilfe, um der Forderung Nachdruck zu verleihen. Doch auch dies führte zu keinem Erfolg, so dass auf Anordnung der Hochgräflichen Renth Cammer die Mühle am 05. August 1711 "der Ordnung nach offentlich vergantet" [versteigert] werden soll.

Noch bevor es dazu kommt, gelingt es de Boor die Versteigerung zu verhindern. Vielleicht hatte der Gläubiger ein Einsehen mit dem jungen Familienvater und Mitglied der reformierten Gemeinde. Aber auch der gewährte Aufschub half nichts, denn im Februar des Jahres 1712 wird erneut bekand gemacht, damit alle die Jenige, so zu dieser Mühlen Lusten haben, gedachten Tags Nachmittags umb Zwei Uhr auf Hochgräfl. Rentcamer sich einzufinden, und eines guten Ausgangs gewärtig seÿn mögen."

         "...mann solte doch barm herligkeit erweißen, undt noch ein wenig in gedult stehen,
                           anderst wehre er mit seinen 6. Kindern ein verdorbner Mann."


Peter setzt erneut alles daran die Versteigerung zu verhindern. Er leiht sich Geld, zahlt 110 Gulden seiner Schulden ab und schickt Freunde an den Vormund, die auf ihn einreden und tatsächlich, einige Tage später hält Daniel Varlut eigenhändig fest: Demnach obgemalte Walkmühl den 15. Marti hat sollen verkaufft werden, so hat dati de Boor durch verschiedene seiner Freunden Anständig bitten laßen, Mann solte doch noch ½ Jahr mit Ihmo in gedult stehen alßdann wolte Er früher das Capital abzulegen, weylen mir aber solches nicht angestanden, so hat Er noch zuletzt den 14. dieses des Abents beÿ licht Meister Max Braconié zu mir geschickt, undt sagen laßen, mann solte doch barm herligkeit erweißen, undt noch ein wenig in gedult stehen, anderst wehre er mit seinen 6. Kindern ein verdorbner Mann, ...".[2]
Varlut übermittelt dem Rat sogleich das Ansinnen und dieser antwortet am 21. März 1712: Fals der vormünder Hl. Capitain Varlut selbsten nichts dagegen hat, so läßet sich E.g. Rath solches gleichfalß gefallen."[2]

Auszug aus dem Protokoll, 1712

Auszug aus dem Protokoll der Rentkammer, 1712

Sechs Monate später aber sind sie mit ihrer Geduld am Ende und der Advokat Heck wendet sich an die Hanauische Rentkammer, um gehorsamst zu bitten, die walkmühl wiederumb mögen angeschlagen werden", damit die Vergantung sein fortgang haben möge." Das Ersuchen wird aber offensichtlich zunächst nicht weiter verfolgt. Erst im Februar 1713 kommt Bewegung in die Sache, als Peter ein sogenanntes Bitt-Recessum an den Hanauer Grafen richtet. Hier unterschreibt er selbst als Peter de Bois Walker in der Hayngaße". Er beteuert darin, dass er alle pensiones nebst der Herrschaftlichen Pacht richtig abgetragen habe, der Capitain Verlut jedennoch mir aufgekündigt, und solches der mahlen von mir bezahlt haben will." Er wünsche sich von Herzen die Pardiquischen Erben auszuzahlen, berichtet aber von "gegenwärtig geldklammen Zeiten". Strittig ist auch der Wert des Unterpfandes, das beim Kauf mit 400 Gulden angegeben und von ihm bezahlt sei, inzwischen habe er aber zusätzlich mehr als soviel erweißl. darin verbauet". Er gibt an, die Zinsen wie bißhero also auch ferne Hier aljährl. richtig zu entrichten Hiermit Heilglichen verspreche".[2]

Der Walk-Meister sieht das Unheil kommen und obwohl er augenscheinlich Einsicht zeigt, muss es ihm wie eine große Ungerechtigkeit vorgekommen sein, denn er lässt nicht unerwähnt, dass die Erben das Capital außer deren aljährlichen pensionen so gar nicht nöthig haben" und falls er es abzulegen in einen guten Stande wäre", sie es gleich wieder verleihen würden.
Einige Tage später wird er - in dem Aktenvermerk Peter Deboir geschrieben - auf die Rentkammer vorgeladen. Doch wie es scheint, teilt die Behörde nicht die Meinung des Walkers aus der Hayngasse. Der Regierungsrat und Stadtschultheiß der Hanauer Neustadt Schmid lässt den Vergantungszettel öffentlich anschlagen und bestimmt darin endgültig den 6. April 1713.[2]

Auszug aus dem Versteigerungsprotokoll, 1713Unter den Anwesenden der Versteigerung sind, wie dem Protokoll zu entnehmen ist, Tuchmacher, Färber und Strumpfwalker, auch Freunde und Glaubensgenossen von Peter, ja sogar Auswärtige. Zu Beginn lässt man nochmals Daniel Varlut sprechen, der für sein Pflegekind Mathias Pardick die Summe von 1160 Gulden fordert. Anschließend wird das Licht entzündet, das die Dauer der Versteigerung bestimmt, denn nur so lange die Kerze brennt, können Angebote aufgerufen werden. Christoph Ammell eröffnet mit einem Gebot von 1165 Gulden, Jost Neumann aus Langendiebach überbietet ihn sogleich, ehe der Tuchmacher Isaac Donné 1178 fl. notieren lässt.
Überraschenderweise ist der nächste Bieter Peter Deboir selbst, der im weiteren Verlauf die anderen Interessenten noch mehrmals überbietet. Lamboy und Conrad Straus haben ebenso das Nachsehen, wie der Wüllenweber Max Braconié (auch Braconje) aus der Hanauer Neustadt.
Am Ende überbietet er alle und der Protokollschreiber notiert: Es hat zwar der bißherige Erbbeständer Peter Deboir vor ausgehung des Lihts annoch 1441 fl. u. also 40. fl. mehr gebotten, mithin die Mühl wiederumb einziehen wollen, weilen aber beÿ hiesiger altstatt Er standtig hergebracht worden, daß beÿ offentlicher Verganthung der Debitor daß Verkauffte unterpfandt keines weegs wiederumb einziehen kann [...] so hat man demselben solches ahnsuchen so balden abgeschlagen."[2]

Die Kammer unterrichtet eilends den Grafen über den Verlauf und im September lässt man wissen: Wir zu dero Rentcammer verordeneter Præsident und Räthe Urkunden und bekennen hiermit und in Kraft dieses briefs",[2] dass die Mühle an Johan Jacob Neuburger - Schaffner auf dem Ordens Haus zu Rüdigheim - mit dem letzten und höchsten Gebot von 1401 Gulden Frankfurter Währung verkauft sei.
Der neue Besitzer trat hier lediglich als Verwalter auf und benötigte für den Betrieb einen erfahrenen Müller, der sich auch um die anfallenden Reparaturen und die Instandhaltung kümmern musste. Diesen fand er 1715 in dem ehemaligen Eigentümer der Walkmühle Peter de Boor[3]. Die nächsten Jahre scheinen sowohl für den Bürger und Walker der alten Stadt als auch für den auswärtigen Besitzer ohne Schwierigkeiten zu verlaufen. Über die finanziellen oder wirtschaftlichen Verhältnisse in dieser Zeit ist nichts überliefert, erst im Frühjahr 1718 werden Einzelheiten bekannt, als die Verlängerung des Pachtvertrages um weitere 3 Jahre ansteht.[2]
Sie vereinbaren darin, dass Peter - nun mit Namen tepor geschrieben - den als baufällig bezeichneten waßer bau neu anlegen lässt, allerdings auf Kosten des Jacob Neuburger. Dies waren aber offensichtlich nicht die einzigen Umbauarbeiten. Der Unternehmer hatte vermutlich einige Jahre zuvor nicht nur die Walkmühle, sondern auch den in der Haingasse unterhalb der großen Kinzigmühle befindlichen Kupferhammer[4] erworben und wünscht, dass Peter nun auch den Kupfer Hammer dahin bringen Könte, und also zu meinen Kosten und Schaden nichts erfordert werden müßte, wie dann dießes in der anderen leÿhe ausführlich gegeben." Und wenn die walk Mühle in guten stand gesetzet ist", so halten sie schriftlich fest, zahlt der alte und neue Pächter in den dreÿen Pacht Jahren und ein jedes Jahr besonders Ein Hundert reichsthaler."
Insgesamt halten sie die Bedingungen unter 8 Punkten fest mit denen am 8. Martÿ anno 1718 die Mühle wiederum an unseren Vorfahren verliehen wird.

Als Vater von sieben Kindern, Mitglied der reformierten Gemeinde, Bürger der Altstadt und gelernter Meister in einem Beruf, den schon sein Vater ausübte, verbrachte er die folgenden Jahre auf der Mühle. Die große Anzahl von Tuchmachern in der Stadt bescherte dem Walker ein gesichertes Einkommen, wenngleich die körperlich schwere Arbeit ihre Spuren hinterlassen haben dürfte.

Doch abermals muss Peter mit ansehen wie ihm der Lebensmittelpunkt entrissen wird, als der Besitzer aus Rüdigheim die Mühle noch vor Ablauf der Pachtzeit verkaufen will. Ende 1720 erscheint er auf der Rentkammer und bittet um Bestätigung des Kaufvertrages. Diese hält daraufhin in einem Protokoll fest:

Johann Jacob Neuburger, der Zeit Schaffner Zu Rüdigheim und daßigem Ordenshauße, und eigenthumblicher Inhaber der allhießigen in der Haÿngaßen gelegenen Walk-Mühle, hat hiermit in schuldigstem Respect Euer Hochgrfl: Renth Camer geziemend vortragen sollen und wollen, wie daß Er Neuburger, die Laut des in handen habenden schrifftlichen Kauffbrieffs de ao. 1713. den 26. September: gekauffte Walk Mühle nunmehro hinwiederumb an den allhießigen Altstädter Bürger und Beckern Johann Nicolauß Scherern, vor und umb Zweÿtaußend Gulden dergestalten verkauffet habe".[2]

Der offensichtlich übereilte Verkauf der Mühle ließ unseren Vorfahren wohl keine Zeit für eine geordnete Übergabe, denn Peter Debohr - wie ihn nun ein Protokollschreiber nennt - wird noch am 3. Januar 1721 auf der Walkmühle gesichtet. Wie aus dem folgenden Aktenstück hervorgeht, beschwert sich Scherer über den bisherigen Pächter, er habe zu der Mühle gehörige Stücke theils mit hinweg genommen; theils aber verwüstet und weggebracht."
Die nun folgende Aufzählung[2] lässt allerdings vermuten, als sei dies nicht die erste Begegnung der beiden Müller gewesen. Vielmehr scheint es so, als wenn die Beiden bereits vorher aneinandergeraten sind und die aufgeführten Bagatellen nun in eine Beschwerde an die Obrigkeit gipfelte. So soll Peter "einen eißernen offen, der beÿ dem wasserrad gestanden" entwendet haben.
Mit Hilfe eines solchen Ofens wurde in harten Wintern Rauch über Rohre an das Mühlenrad geleitet, um das Einfrieren und somit den Stillstand der Mühle zu verhindern.[5] Peter entgegnet aber in der darauf folgenden Vernehmung, er habe diesen Ofen von seinem Geld bezahlt und deshalb solchen auch wieder mit hinweg genommen.
Aufgeführt werden in der Beschwerde nun weitere Gebrauchsgegenstände und Werkzeuge wie Hebeisen, Schläge, Schraubenschlüssel und Ketten sowie eine große bütte mit eisernen reiff, worinnen beständig wasser geweßen auch wärn viele diehlen am Wasserbau Verwüßtet und zum theil weggenommen worden", so auch das Geländer, worauff man die nasse tücher hanget welche gewalken sind."
Auch die anderen Vorwürfe kann Peter überzeugend erklären oder entkräften, so dass man die Sache wohl auf sich beruhen lässt, jedenfalls finden sich zu diesem Vorgang keine weiteren Akten.

Für die nächsten Jahre finden sich keine Hinweise über die Familie de Boor, vermutlich fand Peter aber eine Anstellung auf einer anderen Mühle in Hanau. Möglicherweise erkrankte er auch und die Söhne traten mit dem Wissen und der Erfahrung des Vaters in die berufliche Familientradition ein. Dass er noch in Hanau lebt, lässt sich aus dem Beerdigungsbuch der St. Marienkirche ableiten. Am 6. Mai 1723 wurde notiert: Peter Debohr, Bürger der altstatt eine Tochter Anna Margaretha von 8 Jahren begraben."

Aus einer erneuten Beschwerde des Walkmüllers Nicolaus Scherer vom Februar 1724 erfahren wir, dass auch Peters Mutter oder Schwiegermutter in der Hanauer Altstadt lebt und die Familie weiterhin dem Gewerbe eines Walkmüllers nachgeht.
Offenbar wird die Mühle in der Hayngasse von den hiesigen Tuchmachern gemieden, denn wie aus Scherers Bitt-Recessus[2] zu entnehmen ist, werden die Tücher zum walken nach Stockstadt gebracht. Und Peter de Bors Tochter so beÿ Ihrer Großmutter hier in der Altstadt sitzet, in beiden Städten auß= und ab= und so gar denen Tuchmachern in die Häußer gehet und alles zusammen auß der Stadt hinaus schleppet, wodurch gnädigster Hoher Herrschafft das Lochgeld ab= mir und den Meinigen aber die Nahrung platter dings gäntzlich entgehet."Karte mit der Umgebung von Hanau
Setzte das mehrheitlich in der Hand von ehemaligen wallonischen Flüchtlingsfamilien befindliche Gewerbe der Tuchmacher also lieber auf die Erfahrung ihres reformierten Glaubensgenossen? Hatte Peter oder seine Kinder eine neue Mühle in der Gegend um Stockstadt übernommen?
Scherer bittet inständig um eine befehlende hohe Verordnung an die Tuchmacher ergehen zu lassen, damit sie dem Hohen Herrschaftlichen Interesse nicht zuwider leben mögen. Die Antwort[2] der Tuchmacherzunft lässt nicht lange auf sich warten. Wie sich herausstellt, sind sie mit der Qualität des Walkmüllers im höchsten Maße unzufrieden. So dürfen wir Ihme nicht ein Eintziges feines Tuch vertrauen, so, er denen Tücher die Wolle gantz abschaben thut, und Löcher darein walket." Trotz der verdorbenen Ware seien sie gezwungen aber zu unserem größten Verlust ihme das Tuch wieder schicken müßen und doppelt walker Lohn davon zahlen müßen, ohnerachtet wir ihme um solches daß er uns die Tücher verderbn, vorgehalten, ist er deßen mit die grobe ohngehobelte worte außgebrochen". Scherer habe ihnen entgegnet, sie mögen mit ihren Tüchern hingehen und walken lassen wo sie wollen und daß Debors Tochter und daß von derselbn von Hauß zu Hauß gethane Erinnere Ist ein Erdichtetes Grund falsches vorgeben."
Im übrigen, so fahren die Geschäftsleute fort, hätten sie nicht mehr als drei Tücher zu ihrem größten Verdruss, Schaden und Verderbnis weggeschickt und dabei hätten sie ihr Geld verzehren, vier Stunden Weges gehen und ihre Arbeit versäumt und an den Nagel hängen müssen.

Dieses im Februar 1724 verfasste Schreiben der Tuchmacherzunft ist das letzte in dem ein Angehöriger der Familie im Zusammenhang mit der Mühle in der Hayngasse erwähnt wird. Peter de Boor selbst verstarb 1723 oder Anfang des Jahres 1724.

Die Mühle blieb zunächst im Besitz des Johann Nicolaus Scherer. Seine Ehefrau Anna Catharina wird 1734 aktenkundig als Witwe des geweßnen Walkmüller allhier."
 
 
 
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[1] Vgl. Ottfried Dascher: Das Textilgewerbe in Hessen-Kassel vom 16. bis 19. Jahrhundert. Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen und Waldeck 28,1. Seite 47. Marburg 1968.
[2] Hessisches Staatsarchiv Marburg, 85 Hanauer Kammer, XII Nr. 19.
[3] Peter de Boor trat erst rund 18 Monate nach dem Kauf der Mühle durch Johann Jacob Neuburger (Kaufbrief vom 25.09.1713) als Pächter auf.
[4] Hessisches Staatsarchiv Marburg, 86 Hanauer Nachträge Nr. 8673 u. 8633. Betrieb des Kupferhammers in der Haingasse unterhalb der großen Kinzigmühle zu Hanau. Bd. 2.
[5] Vgl. Johann Georg Krünitz: ökonomisch-technologische Encyclopädie oder allgemeines System der Staats-, Stadt-, Haus- und Landwirthschaft, und der Kunst-Geschichte, in alphabetischer Ordnung. Erschien 1773 bis 1858.



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